Tarife

Versicherungsleistungen

In der obligatorischen Grundversicherung vergütet die Krankenkasse nur Pflege-Leistungen, wie ärztlich angeordnete Pflege. Die Rückvergütung durch die Krankenkasse (nach Abzug der Franchise) erfolgt nur, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Die hauswirtschaftlichen Leistungen sind in der obligatorischen Grundversicherung nicht eingeschlossen. Die Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen an, welche Beiträge an hauswirtschaftliche Leistungen ausrichten. Wir empfehlen Ihnen, sich durch Ihre Krankenversicherung beraten zu lassen.

Verrechnung

Unsere Dienstleistungen verrechnen wir monatlich. Die Rechnung für die kassenpflichtigen Leistungen (Pflege) schicken wir zusammen mit der ärztlichen Verordnung direkt an Ihre Krankenkasse.

Die Rechnung für die nichtkassenpflichtigen Leistungen (Hauswirtschaft, Mahlzeiten, Patientenbeteiligungung, usw.) schicken wir an Sie.

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